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Allgemeine Geschäftsbedingungen Medikamentenhandel / ProHospService AG

1.10.2010

Medikamentenhandel durch ProHospService AG

Der Verkauf oder die Vermittlung von Medikamenten durch ProHospService AG erfolgt zu unseren jeweils aktuellen Bedingungen.

 

Kauf/Vermittlung/Lieferung: Vertragsabschluss

 

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Vermittlungs-, Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten für alle Verträge mit ProHospService AG. Sie gelten auch dann, wenn der Vertragspartner bei seiner Bestellung auf seine eigenen Geschäftsbedingungen verweist.

 

Mit einer Vermittlungsanfrage oder einer Bestellung erklären Sie sich gleichzeitig mit den „Allgemeinen Geschäftsbedingungen Medikamentenhandel der ProHospService AG“ einverstanden, welche auf der Website von ProHospService AG publiziert sind, heruntergeladen und ausgedruckt werden können.

 

Im weiteren bestätigen Sie durch eine Vermittlungsanfrage als jetziger Besitzer der zu verkaufenden Medikamente, dass diese bei Ihnen jederzeit korrekt entsprechend den GDP-Richtlinien gelagert und transportiert wurden. Ebenso bestätigen Sie die Unversehrtheit der Medikamentenpackungen.

 

Erfolgt die Bestellung oder Vermittlungsanfrage unter Benutzung der von ProHospService AG zur Verfügung gestellten Formulare, per mail oder mündlich, so gilt dies als Angebot an ProHospService AG zum Abschluss eines Vertrages. Der Vertrag kommt erst durch Übersendung der schriftlichen Auftragsbestätigung mit den spezifischen Konditionen per e-mail durch ProHospService AG zustande. Weicht die Auftragsbestätigung von den Angaben des Kunden in der Bestellung oder Vermittlungsanfrage ab, ist dieser verpflichtet, die Angaben unverzüglich schriftlich zu korrigieren. Anderenfalls wird der Vertrag zu den Bedingungen der Auftragsbestätigung wirksam.

 

ProHospService AG hält die Angebotsliste so aktuell wie möglich, ein zwischenzeitlicher Verkauf ist jedoch immer möglich. ProHospService AG übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit und Aktualität des Angebots.

 

Je nach rechtlicher Situation (fehlende Bewilligungen) können überzählige Medikamente nicht vermittelt werden. ProHospService AG kann ohne Angabe von Gründen und rechtliche Folgen eine Vermittlung von Medikamenten ablehnen (bei Ankauf und Verkauf).

 

Verkauf an Fachpersonen

 

Medikamente werden nur an medizinische Institutionen und Fachpersonen (Spitäler, Kliniken, Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Apotheker, Drogisten usw.) verkauft, die nach HMG, Art. 24 und 25 zur Abgabe von Arzneimitteln berechtigt sind.

 

Retourenregelung 

 

Aufgrund der nicht alltäglichen Dienstleistung von ProHospService AG und der Medikamentensicherheit werden von ProHospService AG verkaufte und vermittelte Medikamente bei Nichtgebrauch nicht zurückgenommen. Jedoch kann die Hilfe von ProHospService AG für eine erneute Vermittlung in Anspruch genommen werden.

 

Von ProHospService AG gekaufte und abgelaufene Produkte werden nicht entschädigt.

 

Es kann schriftlich vereinbart werden, dass Produkte in Konsignation weitergegeben und nur bei Gebrauch verrechnet werden. Abgelaufene Ware geht zu Lasten des Erstbesitzers.

 

Umgang mit gemachten Fehlern

 

Bei Medikamentenvermittlungen kommen die Fehlerverursacher für die Kosten auf.

 

Fehler von ProHospService AG: Eine Retournierung der Medikamente wird auf Kosten von ProHospService AG durchgeführt oder ProHospService AG sucht mit dem Käufer eine andere Lösung.

 

Fehler bei Verkäufer: Die beanstandete Ware wird auf Kosten des Verkäufers (an ProHospService AG oder Verkäufer) retourniert oder ProHospService AG sucht in Absprache mit Verkäufer / Käufer eine andere Lösung.

 

Fehler bei Käufer: ProHospService AG sucht mit dem Käufer eine Lösung auf Kosten des Käufers.

 

Preise 

 

 

Medikamenten-Verkaufspreise

 

Verkauf an Kliniken: basierend auf dem Solidaritätsgedanken gegenüber den Berufskollegen sind die meisten Kliniken gerne bereit jenen Preis zu bezahlen, welchen sie auch sonst bezahlen.

 

Verkauf an SD-Ärzte und Apotheken: aufgrund kurzer Verfalldaten und des drohenden Verlusts in Höhe des bezahlten Preises (zulasten der Prämienzahler) sind Rabatte von 10 % und mehr auf den Grossopreis betriebswirtschaftlich gerechtfertigt und entsprechen den Vorgaben des HMG, Art.33. Betriebswirtschaftliche Rabatte wie Skonto etc. müssen nicht an die Kassen weitergegeben werden.

                              

Unsere Provision

 

Je nach Produkt und Situation gibt es diverse Verkaufsmöglichkeiten mit unterschiedlichem Aufwand. Daher kann kein allgemein verbindlicher Preis genannt werden. Zeitlicher Aufwand bei nicht verkauften Produkten wird nicht in Rechnung gestellt.

 

Zahlungsbedingungen Medikamentenhandel