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Rechtliche Situation / Fakten

 

Möchte ein Spital nicht benötigte Medikamente verkaufen, so muss es über eine SWISSMEDIC – Bewilligungen für den Grosshandel verfügen. Aktuell sind dies etwa 5% der Schweizer Spitäler.

 

Alternativ zum an Bewilligungen gebundenen Verkauf kann das Spital überzählige Produkte jener Firma als Retoure zurückzugeben, welche das Produkt lieferte (Hersteller oder Grossist). Nicht alle Firmen sind jedoch kulant, Kühlprodukte zum Beispiel werden kaum als Retoure zurückgenommen und ersetzt. Steigender Preisdruck wird dies verschärfen.

 

Hat ein Spital keine Grosshandelsbewilligung und eine Retournierung zum Lieferanten ist nicht möglich, so muss das Spital laut Gesetz das Medikament behalten. Auch wenn es nicht mehr gebraucht wird und bald das Verfalldatum überschreitet! Einzige Ausnahme bilden Notfallieferungen an andere Spitäler, welche erlaubt sind.

 

Niemand weiss, wie hoch der Wert der weggeworfenen Produkte in Spitälern ist. Jeder möge basierend auf Fakten eigene Vermutungen anstellen. Im Jahr 2008 wurden an Spitäler für 945 Mio. Fr. Medikamente verkauft (Interpharma: Pharma Markt Schweiz 2009) und der Spitalmarkt wuchs mit 8.4 % stärker als andere Absatzkanäle. Sind es 1%, 2% oder gar 5% des Gesamtumsatzes?